Oktober
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Dies ist eine häufige Frage von Interessenten, die erstmals eine Rechtsschutzversicherung abschließen wollen. Streng genommen zahlt die Rechtsschutzversicherung sogar nur dann, wenn man ein Verfahren verliert oder einen Vergleich eingehen muss. Falls man nämlich das Verfahren gewinnt, so ist die unterlegene Partei zum Ausgleich der entstandenen Prozesskosten und Honorare für den Anwalt verpflichtet. Eine Ausnahme bilden Gerichtsverfahren, in denen man wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat angeklagt wird. Stellt das Gericht fest, dass man als Beklagter vorsätzlich eine solche Straftat begangen hat, so kann die Rechtsschutzversicherung die Bezahlung der Prozesskosten verweigern. Diese Bedingung findet sich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungspolicen bei allen Versicherungsanbietern. Anders ist es jedoch, wenn bei der Straftat kein Vorsatz vorliegt. Dies wird vom Gericht in der Urteilsbegründung entschieden. Auch der Rechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten kann versicherbar sein, selbst wenn die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen worden ist. Dies ist jedoch nicht bei allen Versicherungsanbietern der Fall, sodass man vor dem Beginn eines Prozesses den Sachbearbeiter der Versicherung hinzuziehen sollte. Dies ist übrigens generell eine gute Regel, die sich bei allen Rechtsstreitigkeiten empfiehlt. Mit der Rechtsschutzversicherung als starkem Partner kann man dann seine Strategie für ein Gerichtsverfahren von Anfang an professionell planen und sich einen Anwalt zur Unterstützung nehmen. Ohne juristischen Beistand hat man als Laie vor dem Gericht dagegen keine große Chance, ein Verfahren erfolgreich zu beenden und sein gutes Recht durchzusetzen. Read More