Sparerpauschbetrag beim Tagesgeldkonto
Einnahmen aus Dividenden, Zinsen und Kursgewinnen unterliegen in Deutschland der Steuerpflicht. Der Staat räumt allerdings jedem Bürger auch einen steuerfreien Betrag seiner Einnahmen ein, dieser wird Sparerpauschbetrag genannt. Die Zinsen aus einer Tagesgeldanlage unterliegen dieser Steuerpflicht. Um in den vollen Genuss des Sparerpauschbetrages zu kommen, muss bei der Bank ein Freistellungsauftrag für die Zinseinkünfte gestellt werden. Die Höhe des Sparerpauschbetrages beträgt für ledige Bürger 801 Euro und für Verheiratete zusammen 1602 Euro im Jahr. Der Freistellungsauftrag hat die Funktion, eine sofortige Besteuerung der Gewinne aus Zinsen, Kursgewinnen und Dividenden bei der Auszahlung oder Gutschrift zu verhindern. Ohne einen Freistellungsauftrag besteht aber auch die Möglichkeit, sich bei der Einkommenssteuererklärung die zuviel gezahlten Steuern wieder gutschreiben zu lassen. Read More