Januar
5

Einnahmen aus Dividenden, Zinsen und Kursgewinnen unterliegen in Deutschland der Steuerpflicht. Der Staat räumt allerdings jedem Bürger auch einen steuerfreien Betrag seiner Einnahmen ein, dieser wird Sparerpauschbetrag genannt. Die Zinsen aus einer Tagesgeldanlage unterliegen dieser Steuerpflicht. Um in den vollen Genuss des Sparerpauschbetrages zu kommen, muss bei der Bank ein Freistellungsauftrag für die Zinseinkünfte gestellt werden. Die Höhe des Sparerpauschbetrages beträgt für ledige Bürger 801 Euro und für Verheiratete zusammen 1602 Euro im Jahr. Der Freistellungsauftrag hat die Funktion, eine sofortige Besteuerung der Gewinne aus Zinsen, Kursgewinnen und Dividenden bei der Auszahlung oder Gutschrift zu verhindern. Ohne einen Freistellungsauftrag besteht aber auch die Möglichkeit, sich bei der Einkommenssteuererklärung die zuviel gezahlten Steuern wieder gutschreiben zu lassen. Read More

Dezember
8

Das klassische Sparbuch hat ausgedient, denn es gibt auch für Kleinanleger eine wesentlich bessere Möglichkeit ihr Vermögen anzulegen. Mit einem Tagesgeldkonto kann man nicht nur gute Zinssätze erreichen, sondern auch einige andere zusätzliche Leistungen nutzen. Viele Banken bieten ihren Kunden mit Tagesgeldkonto inzwischen spezielle Bargeldkarten und auch ein kostenloses Girokonto ist bei einigen Angeboten bereits enthalten. Read More